
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot.
* Die Abholung kann unmittelbar vor Ort geschehen. Außenlandungen können in Industriegebieten / Werksgeländen / Stadtrand vorgenommen werden. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. -halters ist ausreichend. Die Mindestgröße des Landeplatzes sollte 45x45 m betragen und frei von Hindernissen im An-und Abflug sein.
** Unsere Referenzflugzeiten finden Sie hier.