ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
Allen Leistungen der Firma Defcon GbR (nachfolgend Defcon) liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Defcon GbR gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen ohne nochmalige Vereinbarung. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Defcon. Dies gilt insbesondere auch bei widersprechenden Geschäftsbedingungen, da bei einem Widerspruch unsere Geschäftsbedingungen ausschließlich gelten. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen durch Defcon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Defcon. Der Verzicht auf die Schriftform kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung erfolgen.
2. Vertragsschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und gelten ausschließlich für die auf em Angebot vermerkte Dauer. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von Defcon zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die der Kunde anerkennt; dies gilt auch, wenn Defcon anders lautenden Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Fristen
- Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung setzt voraus, daß Defcon sämtliche vom Kunden zu beschaffenden Informationen und gegeben-enfalls Genehmigungen rechtzeitig zugehen. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehenen Ereignissen, die von Defcon nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist entsprechend.
- Fristen gelten als eingehalten, wenn vor ihrem Ablauf die Gefahr auf den Kunden übergegangen bzw. die bestellte Leistung erbracht ist.
- Wird eine Frist um mehr als sechs Wochen überschritten und ist eine vom Kunden danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Seiten Defcon vorliegt.
- Defcon ist zu Teilleistungen berechtigt.
- Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt oder Unruhen, Transportverzögerungen, Streik sowie sonstige störende Ereignisse entbindet Defcon für ihre Dauer von der Pflicht zu rechtzeitiger Lieferung, und zwar auch, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten; dauern sie länger als sechs Wochen, ist Defcon auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen; ihm verbleibt jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich, nicht jedoch für Nachbestellungen. Die Preise sind Nettopreise ohne Abzug,
- Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der Firma Defcon nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn Defcon im Einzelfall zustimmt oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist.
5. Abnahme
Die Abnahme der Leistungen ist erfolgt, wenn der Kunde nicht während der Leistungserbringung diese rügt. In diesem Fall hat Defcon zunächst das Recht zur Nachbesserung. Diese erfolgt in Form von einem Personaltausch.
6. Gewährleistung
- Defcon gewährleistet, dass von ihr angebotene Dienstleistungen und Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt werden. Falls Mängel auf Leitungsbeschreibungen oder Forderungen des Auftragsgebers zur Ausführung der vertraglichen Leistungen zurückzuführen sind, wird Defcon frei von ihrer Gewährleistungspflicht. Die Verantwortung für die Auswahl der zu erbringenden Dienstleistung, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. Der Gewährleistungsanspruch entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt nach Übergang der Gefahr auf den Kunden bzw. Abnahme.
- Für mangelhafte Leistungen beschränkt sich die Gewährleistung durch Defcon auf Nachbesserung durch Defcon.
- Der Kunde gewährt Defcon die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Kunde diese, ist Defcon von der Gewährleistung befreit. Die Verpflichtungen von Defcon aus einer weitergehenden, in der Auftragsbestätigung zugesicherten Vollservice-Leistung, bleiben unberührt.
- Alle Gewährleistungsverpflichtungen erlöschen, wenn ohne Genehmigung durch Defcon, Eingriffe, Änderungen, Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden.
- Nachbesserungsarbeiten führen nicht zu einer Verlängerung der ursprünglich in Lauf gesetzten Gewährleistungsfrist.
- Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung fehl, so kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Herabsetzung nicht zustande, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
- Weitergehende Gewährleistungsansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
7. Schadensersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche gegen Defcon sowie ihre Erfüllungs- bzw. Errichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung und auch für indirekte Schäden und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden (Mangelschäden), und solchen Mangelfolgeschäden, gegen die von Defcon zugesicherte Eigenschaften den Kunden gerade absichern sollen. Für sonstige Mangelfolgeschäden haftet Defcon nur in dem wie vorstellend beschriebenen eingeschränkten Umfang.
- Defcon haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß Defcon deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, daß diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei einem durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schaden wir die Haftung darüber hinaus in jedem Fall nur in der Höhe übernommen, die Defcon zur Zeit des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung aller Defcon bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorausschaubar war.
- Für Personen- und oder Sachschäden die von Defcon oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet Defcon nur im Rahmen der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherung und auch nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit.
8. Verzug
- Defcon gewährt seinen Kunden ein Zahlungsziel von 20 Tagen ab Rechnungsdatum.
- Sollte der Kunde nicht innerhalb der unter 1. genannten Frist zahlen, geht ihm eine Zahlungsaufforderung mit einem erneuten Zahlungsziel zu. Lässt er diese Frist ebenfalls ungenutzt verstreichen, beginnt der Mahnlauf. Es werden 3 Mahnung erstellt, welchen im E-Fall vom Mahnantrag bei Gericht folgt.
- Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Kunde im Verzug und es können bereits mit der ersten Mahnung Mahngebühren und Verzugszinsen anfallen. Abweichungen hierzu bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Defcon.
9. Sonstiges
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten, es sei denn, dass Defcon schriftlich zugestimmt hat.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt, auch für Ansprüche bei Urkundenprozessen. Es ist ausschließlich das Recht der BRD anwendbar.